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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen „GOLDEN FITNESS“ by Stefanie Zimmermann

  1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil von jedem mit „Golden Fitness“ (auch zukünftig) geschlossenen Vertrages. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage für die vertragliche Beziehung an. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe nachstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle mündlichen und schriftlichen Abreden (z.B. per Telefon, Fax oder eMail), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  1. Angebot, Vertragsschluss

Meine Angebote auf Grundlage der Informationen auf meiner Internetseite [www.golden-fitness.de) sind freibleibend. Änderungen im Leistungskonzept bei gleichwertiger Qualität bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschuss erfolgt durch Unterzeichnung des Trainingsvertrages.

III. Gesundheitsfragebogen

Der Kunde wird vor der Teilnahme an einem Training einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Er hat diesen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und keine wesentlichen Krankheitszustände zu verschweigen, insbesondere wenn diese die Teilnahme an dem beabsichtigten Kurs gefährden oder entsprechend negativ beeinflussen könnte. Im Zweifel ist der Kunde verpflichtet, ein Arzt zu konsultieren.

  1. Trainingspakete

Der Kunde kann zwischen den folgenden Trainingspaketen wählen:

Einzeltraining ohne Vertragsbindung – Preis nach Vereinbarung

5-er Karte ohne Vertragsbindung 390,00 €   (78,00 € pro Stunde)

10-er Karte ohne Vertragsbindung 750,00 € (75,00 € pro Stunde)

Halbjahresabonnement mit 26 Trainingseinheiten 1.820,00 € (70,00 € pro Stunde)

Jahresabonnement mit 52 Trainingseinheiten 3.380 € (65,00 € pro Stunde)

Die Abonnements können zum Vertragsende unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Abonnements verlängern sich automatisch um die vereinbarte Abonnement-Zeit, wenn eine fristgerechte Kündigung nicht erfolgt.

Bei Personal Training in einem Fitness-Studio erhöhen sich die Preise um jeweils 20 Euro pro Einheit.

Alle Preise sind inklusive Fahrtkosten innerhalb von 10 km in Wiesbaden.

  1. Durchführung von Trainingseinheiten

Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Trainingsinhalte und Trainingsziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann das Training nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

Das Training für Damen findet in den Räumlichkeiten der Kundin statt oder nach Absprache bei der Trainerin statt. Bei Herren steht für das Training ein Studio zur Verfügung

  1. Ausfall von Trainingseinheiten

Ist der Kunde bei der Durchführung eines vereinbarten Trainingstermins verhindert, hat er den Termin schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Anderenfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet, bzw. kann die Stunden dann nicht nachgeholt werden.

In Ausnahmefällen und bei unvorhersehbaren Umständen auf Seiten des Kunden (z.B. Krankheit) kann die Trainingseinheit nach Absprache mit der Trainerin verschoben werden.

Sollte die Trainerin eine Trainingseinheit absagen müssen, kann entweder nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen oder die Einheit wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Hierüber werden die Trainerin und der Kunde eine einvernehmliche Vereinbarung im Einzelfall treffen. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

Für Abonnements gilt: Der Vertrag ruht bei schriftlich nachgewiesener Krankheit von mindestens 4 Wochen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die Zeit der Ruhigstellung. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit, z.B. kurze Erkrankungen bis zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

VII. Zahlungsbedingungen

Für Einzeltrainings oder die Zeitkarten (5-er oder 10-er Karte) erhält der Kunde eine schriftliche Rechnung. Diese ist sofort fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das untenstehende Konto der Trainerin zu zahlen.

Die Abonnementbeiträge sind in 6 Raten (Halbjahresabonnement) bzw. 12 Raten (Jahresabonnement) monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag auf das untenstehende Konto der Trainerin zu zahlen.

Kontoinhaber: Stefanie Zimmermann

IBAN: DE 86 5109 00000011 870201

BIC:     WIBADE 5WXXX

Wiesbadener Volksbank

VII. Haftung

Meine Haftung ist im Rahmen des gesetzlich Möglichen ausgeschlossen. Ich hafte daher nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Der Kunde hat mich über eine Erkrankung bzw. Vorerkrankung, ein mögliches Gesundheitsrisiko oder eine Schwangerschaft zu informieren. Bei Verletzung dieser Informationspflicht oder bei unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben im Gesundheitsfragebogen ist meine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Schaden in einem Zusammenhang mit der Vorerkrankung oder der körperlichen Einschränkung steht.

VIII. Datenschutz

Ich weise darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung gespeichert werden können. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis.

Ich sichere zu, die Daten des Kunden absolut vertraulich zu behandeln und vorbehaltlich einer gesetzlichen Auskunftsverpflichtung eine Weitergabe der persönlichen Daten des Kunden ohne dessen Zustimmung an Dritte nicht erfolgt.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Wiesbaden im November 2016

 

 

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